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Ökokonto als 8a-Abarbeitung
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Inhalt

Der Idealfall
Das Fallbeispiel Rottenburg
    Chronologie
    Grundlagen
    Vorgehensweise zur Umsetzung der Ökokonto-Konzeption
    Vorgehen seit Einrichtung des Ökokontos
    Kritikpunkte am Fallbeispiel Rottenburg
Pressespiegel
Fazit


Der Idealfall

Die Gemeinde A führt Gespräche mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde und den wasserrechtlich zuständigen Stellen über die Renaturierung eines Bachlaufes auf einem gemeindeeigenen Grundstück. Es sollte sich um einen Gewässerabschnitt handeln, der einen möglichst naturfernen Zustand aufweist, um einen möglichst hohen Aufwertungseffekt erzielen zu können. Der Ursprungszustand , auf den sich die Aufwertung beziehen soll, sowie der Zielzustand werden festgelegt, wobei die Art der geplanten Maßnahmendurchführung nicht teuer sein muss. Sinnvollerweise sollten bereits jetzt die Gewässeranlieger eingebunden werden, von denen möglicherweise auch Grundstücke angekauft werden sollen oder die Grundstücke nutzen, in die hinein der Bach künftig mäandrieren soll. Sobald das Konzept steht und alle hierzu ihre Zustimmung gegeben haben, wird die Maßnahme durchgeführt. Sobald die Maßnahme durchgeführt und schließlich der Zielzustand erreicht ist, erfolgt eine Abnahme durch die Naturschutzbehörde, und ein Fertigstellungsbeschluss durch die Gemeinde wird gefasst. Die Gemeinde hat jetzt die Wahl, diese Maßnahme bei einem konkreten Projekt mit Ausgleichsdefizit anzumelden oder kann die Maßnahme bei einem Bebauungsplan den dort zu realisierenden Vorhaben zuordnen.
(Verändert nach BATTEFELD (1998), S. 16)

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Das Fallbeispiel Rottenburg
Chronologie

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hatte am 27.7.1999 bei zwei Stimmenthaltungen die Einführung eines Ökokontos beschlossen. Des weitern wurde beschlossen, die Umweltverbände und Ortschaftsräte zu diesem Thema anzuhören. Am 25.5.2000 erfolgte die Abstimmung über die endgültige Konzeption, die einstimmig angenommen wurde.

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Grundlagen

Das Rottenburger Ökokonto-Modell wurde entwickelt, um die Nachteile der klassischen Eingriffsregelung zu umgehen. Um die Durchführung der Maßnahmen und die Wirkung des Ausgleichs zu optimieren, wurden der bestehende Landschaftsentwicklungsplan, das Biotopvernetzungskonzept und das Gewässerbau- und Pflegeprogramm zu einem umfassenden Landschaftsentwicklungsprogramm zusammengeführt, aus dem ein mittelfristiges Handlungsprogramm über fünf Jahre entwickelt wurde.

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Vorgehensweise zur Umsetzung der Ökokonto-Konzeption

Sind durch einen Bebauungsplan Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, muß die Vermeidung, Minimierung und der Ausgleich dieser Eingriffe berücksichtigt werden. Ein Fachgutachten übernimmt die Ermittlung und Darstellung von Eingriff und Eingriffsvermeidung, -minimierung und -ausgleich.

Zur Ermittlung der Kompensation müssen eine Bestandsanalyse und eine Eingriffsanalyse durchgeführt werden. Die verbal-argumentative Bewertung der Schutzgüter (Tier- und Pflanzenwelt, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild) - in Anlehnung an die Bewertungskriterien der staatlichen Naturschutzverwaltung Baden-Württemberg - erfolgt qualitativ mit 3-5 Bewertungsstufen. Bei der Eingriffsanalyse werden die Aspekte der Schutzwürdigkeit und Belastung der Natur und der Landschaft, die Erheblichkeit der Beeinträchtigungen und die Gleichwertigkeit des Ausgleichs berücksichtigt.

Zur Bestimmung des Ausgleichdefizites werden die Wiederherstellungskosten herangezogen, die die Grundstückskosten, die Herstellungskosten, die Pflegekosten, die Nebenkosten und weitere Zuschläge umfassen.

Die Finanzierung des Programms erfolgt aus den ermittelten Beiträgen der einzelnen Maßnahmen. Die Führung des Geldkontos erfolgt im Haushaltsplan der Stadt Rottenburg am Neckar im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge, die Führung des Ökokontos und die Kontrolle der durchgeführten Maßnahmen übernimmt das Baudezernat der Stadt Rottenburg. Es legt spätestens alle zwei Jahre einen Rechenschaftsbericht über den Stand des Ökokontos und über die Umsetzung der Maßnahmen vor.

Ökokonto-Modell Rottenburg
Das Ökokonto-Modell in Rottenburg
Aus: KEPPEL (1999).
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Vorgehen seit Einrichtung des Ökokontos

Nach der Einrichtung des Ökokontos wurden dem Habenkonto folgende Maßnahmen zugerechnet:

  • die Teilrenaturierung und Bepflanzung des Krebsbach/Hemmendorf mit 41.000 Flächenpunkten
  • die Verlegung des Seewiesengrabens in Baisingen mit 38.000 Flächenpunkten
  • verschiedene Biotopvernetzungsmaßnahmen, die aber noch nicht quantifiziert wurden.

Ermittelt wurden die Flächenpunkte in diesen Fällen durch ein Biotopwertverfahren nach Aicher/Leyser.

Auf der Soll-Seite wurde dem Ökokonto bereits vor seiner Einrichtung das Kompensationsdefizit von fünf Bebauungsplangebieten zugeordnet.

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Kritikpunkte am Fallbeispiel Rottenburg
Maßnahme Krebsbach/Hemmendorf

Die auf dem Ökokonto mit 41.000 Flächenpunkten gutgeschriebenen Maßnahmen am Krebsbach wurden schon seit einigen Jahren durchgeführt. Auf das Ökokonto können aber nur Maßnahmen eingezahlt werden, die nach dem Inkrafttreten des novellierten BauGB (am 1.1.98) durchgeführt wurden (STAIBLIN (1998), S. 4). Es ist fraglich, ob dies bei der Aufbuchung von 41.000 Flächenpunkten auf das Ökokonto beachtet wurde.

Maßnahme Seewiesengraben/Baisingen

Die mit 38.000 auf das Ökokonto verbuchte Ausgleichsmaßnahme für das Wohngebiet Seewiesengraben, die Verlegung des Seewiesengrabens, stellt zum einen selbst einen Eingriff dar, zum anderen wurden für diese Maßnahme Zuschüsse in Anspruch genommen, die bei einer nochmaligen Finanzierung via Ökokonto zurückgezahlt werden müssten.

Der "Kontoverwalter"

Im Gegensatz zu vielen Kommunen soll in Rottenburg das Ökokonto nicht vom zuständigen Landratsamt geführt werden, sondern vom ortsansässigen Baudezernat. Kritisch ist dies deshalb, weil das Baudezernat damit gleichzeitig Verursacher von Eingriffen, Durchführender von Ausgleichsmaßnahmen und Kontrolleur der Durchführung der Ausgleichsmassnahmen ist. Eine unabhängige Kontrolle, wie zum Beispiel beim "Ökosparbuch" der Stadt Ravensburg, ist nicht gegeben.

Sinngemäße Anwendung?

Für fünf Bebauungsplangebiete wurde das Kompensationsdefizit dem Ökokonto zugeordnet, das zu diesem Zeitpunkt aber noch gar nicht existierte. Aus diesem Grund entspräche eine Ausgleichsmaßnahme für diese Gebiete einem Ausgleich nach der klassischen Eingriffsregelung und wäre nicht im Sinne des Ökokontos, das als Guthabenkonto gedacht ist und nicht als Kreditkonto.

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Pressespiegel
Schwäbisches Tagblatt vom 15.8.1998
"Abrundung mit Ökokonto"
Aus: Schwäbisches Tagblatt vom 15.09.1998
Schwäbisches Tagblatt vom 2.7.1999
"Eine Erfolgskontrolle fehlt"
Aus: Schwäbisches Tagblatt vom 02.07.1999

Schwäbisches Tagblatt vom 27.5.2000
"Mangel an Gläubigkeit"
Aus: Schwäbisches Tagblatt vom 27.05.2000
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Fazit

Grundsätzlich ist die Einführung eines Ökokontos zu begrüssen, da das Ökokonto bei einer sinngemäßen Anwendung die Natur und die Landschaft bei einem Eingriff entlastet. Wie das aufgeführte Fallbeispiel der Stadt Rottenburg jedoch zeigt, herrschen bei der Umsetzung noch Unklarheiten, die unter anderem auch durch den - mit der Novellierung des BauGB eingeräumten - größeren Handlungsspielraum der Gemeinden im Vergleich zur klassischen Eingriffsregelung verursacht werden.





Erstellt von Tobias Spaltenberger
Stand: 12.2000